Erste DIBt-Zulassung nach aktualisierten Vorgaben für den RS PolyLiner
Der vor Ort härtende Schauchliner RS PolyLiner hat am 02. Mai 2023 eine aktualisierte Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ Allgemeine Bauartgenehmigung (abZ/aB) vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erhalten. Hierin konnten neue Vorgaben des Sachverständigenausschusses und der Zulassungs- und Genehmigungsstelle erstmalig in einer DIBt-Zulassung angewendet werden.
Umstellung auf die Kompositwanddicke
Es wurden Anforderungen aus der DIN EN ISO 11296-4 umgesetzt und von der Verbunddicke auf die Kompositwanddicke umgestellt. Das Laminat wird zuzüglich eventueller Verschleiß- und Reinharzschichten geprüft und wird in seiner gesamten Wandstruktur bewertet. Ein rechnerisches Abziehen von einzelnen Lagen des Wandaufbaus ist damit untersagt. Diese Bewertung war beim RS PolyLiner auch vorher schon angewendet worden, da der homogene Wandaufbau aus Nadelfilz und ISO-NPG-Polyesterharzsystem ohne zusätzliche Verschleiß- und Reinharzschichten auskommt und seine Lebensdauererwartung im Betrieb erfüllt. Dies erlaubt eine eindeutige Zuordnung der Ergebnisse auf der Baustelle zu den Soll-Werten aus der Typ- und Konformitätsprüfung.
Umsetzung Reststyrolgehalt < 2 %
Eine weitere Neuerung in der abZ/aB ist die explizite Vorgabe eines Reststyrolgehaltes kleiner 2 % im Laminat. Der im DWA-Merkblatt 144-3: 2012 noch geltende Grenzwert von 4 % Reststyrolgehalt im Laminat ist zu hoch und kann neben möglichen Auswirkungen auf die Lebensdauer der Systeme auch umweltrelevant werden. Die warmhärtenden Schlauchlinerverfahren zeichnen sich durch eine sichere Durchhärtung über die gesamte Linerlänge, den gesamten Linerumfang und vor allem bis in die äußeren Laminatschichten aus. In der Praxis werden hier damit deutlich geringere Reststyrolgehalte von kleiner 1 % erzielt. Ein höherer Grenzwert wird verfahrenstechnisch nicht benötigt und ist in Anbetracht der Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte nicht angeraten.
Festlegung SDR-Maximalwert von 135
Unabhängig vom Ergebnis des Standsicherheitsnachweises fordert das DIBt, dass der SDR-Wert (Standard Dimension Ratio = DN/Wanddicke) der Designwanddicke von 135 nicht überschritten wird. Damit soll eine definierte Mindestwanddicke des Schlauchliners gewahrt bleiben. Ein maximaler SDR wurde bereits in der Vergangenheit von einigen Netzbetreibern und Ingenieurbüros gefordert, um „Kanaltapeten“ zu vermeiden. Beim RS PolyLiner wird der SDR stets eingehalten.
Ein Harzsystem – eine Typprüfung
Der RS PolyLiner setzt seit jeher auf das hochwertige ISO-NPG-Polyesterharzsystem MaxPol und hat dies auch eindeutig in der bauaufsichtlichen Zulassung definiert. In dieser Systemspezifikation wurden die Typprüfungen durchgeführt und belegen die sicheren Betriebs- und Nutzungsbedingungen über eine Mindestlebensdauer von 50 Jahren. Der Einsatz anderer Harztypen und -gruppen erfordert zur Sicherstellung der Funktions- und Lebensdauer die Durchführung der umfangreichen Typprüfung und eine Systemfreigabe.
Wiege der Schlauchliningtechnologie
Der RS PolyLiner entspricht in seinem Aufbau und seiner Härtungstechnologie übrigens der Wiege des Schlauchlinings. So wurde der erste Schlauchliner überhaupt vor etwa 50 Jahren in eine defekte Rohrleitung in England inversiert und mit Warmwasser zu einem neuen Rohr ausgehärtet. Der Schlauch bestand auch damals aus Polyesternadelfilz und wurde mit einem Polyesterharzsystem getränkt. Laminatproben aus den ersten verbauten Schlauchlinern in England und Deutschland zeigen noch heute hervorragende Kennwerte und bezeugen die hohe Lebenserwartung dieser Material-, Einbau- und Härtungskombination.
Mit der Anpassung der DIBt-Zulassung an aktuelle Vorgaben und Erfordernisse setzt die RS Technik AG ihr Motto „Nachhaltige Systeme im Fokus“ um. Denn nur mit hochwertigen und definierten Rohstoffen, sicherer Härtungstechnologie und korrekter Bewertung werden langlebige und nachhaltige Linerlaminate geschaffen.
Dieser Artikel ist in der B_I MEDIEN erschienen: https://bi-medien.de/fachzeitschriften/umweltbau/kanalsanierung/rs-polyliner-erste-dibt-zulassung-nach-aktualisierten-vorgaben-u16150